Unsere Leistungen



Therapie Angebote:

Krankengymnastik am Gerät (med.Training)

Brügger-Therapie

Manuelle-Therapie

Krankengymnastik auf neurophysiologischer Basis(KG-ZNS)

Massage

Lymphdrainage

Mc Kenzie

Krankengymnastik

Sportphysiotherapie

Naturmoor/Fango

Elektrotherapie/Ultraschall

Extension/Traktion/Schlingentisch

Gruppentherapie

Hausbesuch

Wärmetherapie/Heissluft


Alternativ-Therapien

Akupunkt-Massage nach Penzel

Wirbelsäulentherapie nach Dorn und Breuß

Cranio-Sacral-Therapie

Kinesiotaping


Wellness

Ayurvedische & Thailändische Wellness Massagen

Fussreflexzonen-Massage

Hot-Stone-Massage


Präventionsangebote/Kurse:

Yoga(Workshop)

Yoga

Wirbelsaeulengymnastik

Pilates(Workshop)

Pilates(BodyBalancePilates)

Nordic-Walking

Leistungen werden abgegeben nur in:

PhysioTerra-City
PhysioTerra-Pfersee
PhysioTerra-Pfersee und PhysioTerra-City

Zeit für sich

Wir freuen uns, Sie bereits 10 Minuten vor Ihrem Termin bei uns zu begrüßen. Denn Gesundheit und Wohlfühlen sind mit Zeitdruck und Stress nicht in Einklang zu bringen. Nehmen Sie sich Zeit, um in Ruhe bei uns anzukommen. So können Sie an unserer Rezeption alles Organisatorische regeln und mit entspanntem Gefühl in die Behandlung gehen.


Kleidung

Bitte bringen Sie ein großes, ein kleines Handtuch und bequeme Kleidung zu jedem Termin mit.


Termine

Sollte bei Ihnen etwas dazwischenkommen, dann geben Sie uns bitte rechtzeitig die Gelegenheit, Ihre Termine an andere Gäste zu vergeben. Bis 24 Stunden vor Beginn stornieren wir Ihren Termin gerne kostenlos, danach müssen wir Ihnen den Termin leider privat in Rechnung stellen.


Zuzahlung

Seit 01.01.2004 gelten per Gesetz neue Zuzahlungen für gesetzlich Versicherte! Für physikalische Heilmittel beträgt die Zuzahlung 10% des Rezeptwertes zzgl. 10,00 Euro pro Verordung.

Alle Versicherte unter 18 Jahren bleiben von der Zuzahlung befreit.

Die Belastungsgrenze beträgt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt sie 1% der jährl. Bruttoeinnahm. zum Lebensunterhalt.

Bei Rückfragen zur Zuzahlungsbefreiung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.