Für eine Heilmittelverordnung fällt eine Zuzahlung an (ca. 22,00 EUR - 50,00 EUR je nach Verordnung), die Sie möglichst bereits bei Behandlungsbeginn begleichen sollten oder Sie sind befreit und bringen Ihren Befreiungsausweis mit. Für physikalische Heilmittel beträgt die Zuzahlung 10% des Rezeptwertes zzgl. 10,00 Euro pro Verordung (ca. 22,00 EUR - 50,00 EUR je nach Verordnung).
Alle Versicherten unter 18 Jahren bleiben von der Zuzahlung befreit.
Für Anträge und Rückfragen zur Zuzahlungsbefreiung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Die Verordnung ist nur 28 Kalendertage gültig. Bei dringlicher Behandlungsbeginn ist die Verordnung 14 Kalendertage gültig. Spätestens dann muss die Behandlung begonnen werden. Ansonsten müssten Sie die Verordnung von Ihrem Arzt velängern lassen. Bei einer Unterbrechung der Behandlung von mehr als 14 Kalendertagen verliert die Verordnung ebenfalls ihre Gültigkeit. Dies gilt auch bei beruflicher Verhinderung.
Eine Veränderung der verordneten Leistung ist nicht statthaft (beispielsweise: Akupunktmassage statt Krankengymnastik). Es sind auch keine Doppelbehandlungen erlaubt, es sei denn, der verordnende Arzt hat es explizit verordnet.
All diese Kriterien werden von den Kassen genauestens überprüft.
Den Physiotherapeuten ist es inzwischen erlaubt, verordnete Leistungen zu optimieren, d.h. eine ärztliche Verordnung durch eine entsprechende Zuzahlung aufzuwerten.
• Sie als Patient haben den Vorteil, dass Sie jederzeit eine ergänzende Therapie erwerben können, wenn Sie mit den Leistungen Ihrer Krankenkasse nicht zufrieden sind.
• Dies kann eine längere Behandlungszeit sein (je 10 min. 15 EUR), oder aber auch eine zusätzliche Anwendung (z.B. Fangopackungen, Elektrotherapie etc.).
• Die Physiotherapie bietet eine Vielzahl sinnvoller Ergänzungen und zusätzlicher Möglichkeiten Ihr Therapieziel optimaler zu erreichen.
• Die vielen Zusatzausbildungen und Fortbildungen unserer Mitarbeiter garantieren Ihnen hier den aktuellsten Wissensstand.
Herzlichst
Ihr physio-TERRA GbR