Sehr verehrte Patienten,
Wir freuen uns, Sie bereits 10 Minuten vor Ihrem 1. Termin bei uns zu begrüßen. Denn Gesundheit und Wohlfühlen sind mit Zeitdruck und Stress nicht in Einklang zu bringen. Nehmen Sie sich Zeit, um in Ruhe bei uns anzukommen. So können Sie an unserer Rezeption alles Organisatorische regeln und mit entspanntem Gefühl in die Behandlung gehen.
Bitte bringen Sie ein großes, ein kleines Handtuch und bequeme Kleidung zu jedem Termin mit.
Sollte bei Ihnen etwas dazwischenkommen, dann geben Sie uns bitte rechtzeitig die Gelegenheit, Ihre Termine an andere Gäste zu vergeben. Bis 24 Stunden vor Beginn stornieren wir Ihren Termin gerne kostenlos, danach müssen wir Ihnen den Termin leider privat in Rechnung stellen.
Wir erinnern Sie gerne auch an Ihre vereinbarten Termine per Mail.
Als Privatpatient/in gilt, wer zu Beginn der Behandlung eine privatärztliche Heilmittelverordnung vorlegt. Es gilt die in unserer Praxis abgeschlossene Honorarvereinbarung mit der Inanspruchnahme der ersten Behandlung als akzeptiert. Nach Abschluss der auf der Heilmittelverordnung ausgewiesenen Behandlungen erhalten privatversicherte Patienten eine für das Einreichen bei der PKV geeignete detaillierte Rechnung.
Unsere Preise sind in Anlehnung an die Gebührenordnung für Physiotherapeuten. Gerne senden wir Ihnen die Preisliste der Tarife, wenn Sie uns unten dafür kontaktieren. Die vereinbarte Vergütung ist auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn Krankenversicherungen, Besoldungs-Ämter usw. die Vergütungssätze nicht oder nicht in voller Höhe erstatten. Weigert sich Ihre Private Krankenversicherung, Ihnen die vollen Kosten für Ihre physiotherapeutische Behandlung zu erstatten? Gehört auch Ihre Versicherungsgesellschaft zu den schwarzen Schafen der Branche? Auf www.privatpreise.de erhalten Sie alle notwendigen Hintergrundinformationen zur aktuellen Rechtslage und Argumentationshilfen, mit denen Sie sich gegen unberechtigte Kürzungen Ihrer Erstattungsleistung zur Wehr setzen können.
Die Beihilfe ist der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung. Die Beihilfe ist keine kostendeckende Vollversicherung (Informationen des Innenministeriums finden Sie hier). Dementsprechend sind all unsere Tarife nicht zu 100% erstattungsfähig. Dies bedeutet, dass Sie einen Eigenanteil leisten müssen, es sei denn Sie verfügen über eine entsprechende Zusatzversicherung.
Herzlichst
Ihr physio-TERRA GbR